Ob beim Hauskauf, zur Beurteilung von einem Schaden oder in einem Rechtsstreit, ein Bausachverständiger kann zur Beurteilung, Feststellung und Beratung eine nützliche Hilfe sein. Natürlich stellt sich bei der Beauftragung immer die Frage nach den Bausachverständiger Kosten. Nachfolgend beschäftigen wir uns mit dieser Frage, wobei die Beantwortung gar nicht so leicht ist.
Das sind die Bausachverständiger Kosten
Wer einen Bausachverständigen mit einer Dienstleistung beauftragt, der möchte natürlich auch die Bausachverständiger Kosten wissen. Grundsätzlich muss man beim Sachverständigen eines wissen, es gibt keine Kostenordnung bei einer freien Beauftragung. Anders sieht der Sachverhalt aus, wenn es um einen Rechtsstreit geht, dazu aber im nachfolgenden Abschnitt mehr. Grundsätzlich legt bei einer freien Beauftragung von einem Sachverständigen, dieser sein Honorar selbst fest. Wie hoch die ausfällt und welche Leistungen, wie zum Beispiel Kosten für Auslagen oder Fahrtkosten da schon Gegenstand vom Honorar ist, ist sehr unterschiedlich. Aufgrund dieser Umstände fallen die Kostensätze sehr unterschiedlich aus. Die Bandbreite reicht von 50 bis teilweise 250.00 Euro und mehr. Wobei es auch Richtwerte gibt, geht es zum Beispiel um die Bewertung einer Immobilie, so orientiert sich der Stundensatz bzw. die pauschale Vergütung nach dem Verkehrswert der Immobilie.
Bausachverständiger Kosten im Gerichtsverfahren
Braucht man einen Bausachverständiger bei einem Rechtsstreit, also einem gerichtlichen Verfahren, so muss man hier ein paar Punkte beachten. Ergibt sich im Rechtsstreit vor Gericht, die Notwendigkeit von einem Bausachverständigen, so wird dieser vom Gericht ausgesucht und auch beauftragt. Natürlich muss der Verlierer des Rechtsstreit nicht nur die Kosten für das Gericht, sondern auch die für den Bausachverständigen tragen. Im Gegensatz aber zu Kostenordnungen bzw. zu freien Preisen, orientieren sich die Bausachverständiger Kosten bei Gericht, einer strikten Ordnung. Maßgeblich ist hierbei das Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz, kurz JVEG. Je nach Umfang und Beauftragung bewegt sich hierbei der Stundensatz bei den Kosten zwischen 65 bis 120.00 Euro. Hinzu kommen noch die Kosten für Steuer, Auslagen und Fahrtkosten. Diese orientieren sich nicht nach pauschalen Sätzen, sondern an den tatsächlichen Ausgaben. Wobei es auch Bausachverständige gibt, die nicht nach einem Stundensatz arbeiten, sondern auf der Grundlagen von einem Festpreis. Gerade bei einem Auftrag mit vielen Arbeitsstunden, kann sich dieses für den Kunden finanziell rechnen.
Tipp zu den Bausachverständiger Kosten
Es wurde deutlich, die Bausachverständiger Kosten können sehr unterschiedlich ausfallen. Wer jetzt für die Inanspruchnahme von einem Bausachverständigen nicht zu viel bezahlen möchte, der sollte sich Angebote einholen. Anhand vom Auftragsgegenstand sollte man die Vergütungssätze, sei es als Stundenpreis oder Festpreis einholen. Auf dieser Grundlage kann man dann die Bausachverständiger Kosten vergleichen. Beim Vergleichen sollte man noch aufpassen, ob eventuelle Nebenkosten bei den Bausachverständiger Kosten schon berücksichtigt sind oder nicht.
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